Echter und Unechter Besen

Kann eine Besenwirtschaft echt oder unecht sein? Ja, das geht! Ob ein Besen “echt” oder “unecht” ist, entscheidet sich anhand vorgegebener Kriterien des Regierungspräsidiums. Alle Kriterien sind in einer offiziellen Besenverordnung zusammengefasst, welche die Rahmenbedingungen einer echten Besenwirtschaft vorgeben.

Die Besenverordnung wurde aufgestellt, um gewerbetreibende Wirtshäuser zu schützen. Wirtshäuser waren am Anfang die ersten sozialen Treffpunkte zum gemeinsamen Beisammensitzen, während man Getränke und Speisen zu sich nahm. Den Betreibern eines Wirtshauses sollte dieses Recht des Ersten vorbehalten bleiben und die zunehmende Konkurrenz verhindert werden, weshalb es Besen nur temporär gestattet wurde, zu öffnen.

Echte Besen

Was macht also einen “echten” Besen aus? Die echten Besen sind die ursprünglichen Besen, welche als kleines extra Standbein für Winzer dienen und ohne Gaststättenerlaubnis geführt werden dürfen. Sie müssen sich an rechtliche Vorschriften halten und einige Punkte erfüllen, um als “echt” anerkannt zu werden. In einem echten Besen befindet man sich direkt am Ort des Geschehens, da er direkt in der unmittelbaren Nähe des Weinbaubetriebs liegen muss. Für vier Monate im Jahr aufgeteilt auf zwei Zeiträume darf die echte Besenwirtschaft dann zum Ausschank seine Türen für Gäste öffnen. Vorgabe ist, die Trauben für den hergestellten Wein müssen entweder auf eigenem oder gepachtetem Grundstück vom Winzer selbst erzeugt worden sein. Serviert werden dürfen nur kalte oder einfache warme Speisen, woraus sich auch die üblichen Besengerichte ergeben und mittlerweile in allen Besen, egal ob echt oder unecht, angeboten werden. In den Genuss der leckeren Besenkost kommen bis zu 40 Gäste gleichzeitig, denn das ist die Höchstzahl der Sitzplätze, die eine echte Besenwirtschaft umfassen darf. Entsprechende Maßnahmen zur Wahrung der Hygiene müssen natürlich ebenfalls eingehalten werden. Die Führung eines “Kellerbuchs” bzw. einer “Kellerbuchführung” mit Eingangs- und Ausgangsverzeichnis für den angebotenen Wein ist Pflicht. Während der offenen Tage der Besenwirtschaft und dem laufenden Ausschank darf kein weiterer Verkauf der erzeugten Weine oder Brände stattfinden.

Unechte Besen

“Unechte” Besen müssen sich nicht nach den strengen Auflagen der Besenverordnung richten. Sie sind traditionelle, gewerbetreibende Gaststätten mit offizieller gastronomischer Lizenz und Schankerlaubnis. Die Winzer dürfen frei darüber entscheiden, ob sie ihren Besen über einen längeren Zeitraum oder sogar ganzjährig Gäste zur Bewirtung empfangen. Betrachtet man die Speisekarte in einem unechten Besen, sind von kaltem Vesper bis hin zu traditioneller deutscher Küche keine Grenzen gesetzt. Sinn ist, dem Gast zum angebotenen Qualitätswein auch erstklassiges Essen in Besenatmosphäre zu servieren. Der Fokus liegt nicht ausschließlich auf regionaltypischen Gerichten, sondern auch auf saisonalen Speisen. Neben dem geöffneten Besen ist zusätzlich die Öffnung weiterer Verkaufsstellen erlaubt, wie zum Beispiel ein Hofladen mit durchgehendem Weinverkauf.

Sie wollen noch mehr über die traditionellen Weinbauern erfahren und das am besten gleich vor Ort? Gleich hier finden Sie eine empfehlenswerte Auswahl von Besen in der Region, die heute geöffnet haben.

 

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Stimme Mediengruppe

Quelle: Stimme Mediengruppe destination.one

Zuletzt geändert am 03.02.2023

ID: a_20895